Mitte Mai 2018 hat die FMA eine eingeschränkte Compliance-Erklärung ("partially compliant") zu den Leitlinien der EBA zur internen Governance 1 abgegeben. In den Guidelines werden - mit
Wirksamkeit ab 30. 6. 2018 (Rz 15) - die internen Regelungen, Prozesse und Mechanismen für die interne Governance, die Geschäftsleitungs- und Aufsichtsorganstruktur sowie die internen Kontrollfunktionen festgelegt, die Kreditinstitute und Wertpapierfirmen gem Art 74 Abs 1 der RL 2013/36/EU (CRD IV) einführen müssen, um die wirksame und umsichtige Führung des Instituts zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die am 27. 9. 2011 veröffentlichten Leitlinien der EBA zur internen Governance (GL 44) zum 30. 6. 2018 aufgehoben (Rz 16).
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