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EBA-Leitlinien zur Kreditrisikomanagementpraxis: Compliance-Erklärung der FMA

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Die FMA hat Ende November 2017 eine positive Compliance-Erklärung gem Art 16 Abs 3 EBA-VO (VO [EU] 1093/2010) zu den am 20. 9. 2017 in deutscher Sprache veröffentlichten Leitlinien der EBA zur "Kreditmanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste von Kreditinstituten"1 abgegeben. Die Leitlinien umfassen in der deutschen Übersetzung 47 Seiten und legen präzisierend dar, wie nach Auffassung der EBA eine solide Kreditrisikomanagementpraxis für Kreditinstitute iZm der Implementierung und laufenden Anwendung von Rechnungslegungsrahmen für erwartete Kreditverluste (Expected Credit Loss - ECL) auszusehen hat (Rz 5). Sie enthalten zudem Hinweise für die zuständigen Behörden zur Beurteilung der Wirksamkeit der die Höhe der Risikovorsorge beeinflussenden Risikomanagementpraxis, -strategie, -prozesse und -verfahren von Kreditinstituten (Rz 6). Die unionsrechtlichen Grundlagen der Leitlinien sind im Wesentlichen

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Artikel-Nr.
ZFR 2017/299

22.12.2017
Heft 12/2017