Nach Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes 2018 (ZaDiG 2018) BGBl I 2018/17 am 1. 6. 2018 (vgl § 119 ZaDiG 2018) hat die FMA zu einigen Leitlinien der EBA, zu denen sie vorher lediglich "Intend to comply"-Erklärungen abgegeben hatte, nunmehr vollständige Compliance-Erklärungen ("fully compliant") an die EBA übermittelt. Es handelt sich dabei um folgende Leitlinien:
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