Am 12. 12. 2017 hat die EBA entsprechend dem Auftrag gem Art 95 Abs 3 der PSD21 Leitlinien zu Sicherheitsmaßnahmen für operationelle und sicherheitsrelevante Risiken2 veröffentlicht. Art 95 Abs 1 PSD2 sieht vor, dass Zahlungsdienstleister interne Rahmenbedingungen für angemessene Risikominderungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen zu implementieren haben, um die operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken in Bezug auf die von ihnen erbrachten Zahlungsdienste zu beherrschen. Die gegenständlichen Guidelines legen in insgesamt acht einzelnen Leitlinien die Anforderungen an die Zahlungsdienstleister zur Minimierung dieser Risiken detailliert dar.
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