Mit der Veröffentlichung der "Guidelines on specification of types of exposures to be associated with high risk under Article 128(3) of Regulation (EU) No 575/2013" (EBA/GL/2019/01) am 17. 1. 2019 erfüllte die EBA fünf Jahre nach Geltungsbeginn der CRR ihr Mandat nach Art 128 Abs 3 CRR.
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