Eine Fallstudie aus dem Erwachsenenschutzrecht
Ein Erwachsenenschutzverein mandatierte und bezahlte einen Rechtsanwalt, um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen eine ehrenamtliche Mitarbeiterin abzuwehren. Mit Erfolg, denn die Anzeige des Finanzamts war haltlos. Doch erhält der Erwachsenenschutzverein den "Rettungsaufwand" qua Amtshaftung ersetzt? Die Suche nach einer Antwort führt zu den Grundsätzen der Drittschadensliquidation und zu § 1014 ABGB.1
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