Thema

Ehrenamt, Drittschadensliquidation und Amtshaftung

Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger / Univ.-Ass. Mag.a Julia Schiestl

Eine Fallstudie aus dem Erwachsenenschutzrecht

Ein Erwachsenenschutzverein mandatierte und bezahlte einen Rechtsanwalt, um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen eine ehrenamtliche Mitarbeiterin abzuwehren. Mit Erfolg, denn die Anzeige des Finanzamts war haltlos. Doch erhält der Erwachsenenschutzverein den "Rettungsaufwand" qua Amtshaftung ersetzt? Die Suche nach einer Antwort führt zu den Grundsätzen der Drittschadensliquidation und zu § 1014 ABGB.1

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Artikel-Nr.
Zak 2025/162

14.04.2025
Heft 6/2025
Autor/in
Andreas Geroldinger

Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger ist Vorstand des Instituts für Zivilrecht sowie des Instituts für Anwaltsrecht an der JKU Linz. Zuvor war er Rechtsanwaltsanwärter, Assistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Obersten Gerichtshof.

Er ist Schriftleiter der Juristischen Blätter, Mitherausgeber eines Kommentars zum Internationalen Zivilverfahrensrecht und des von Rummel begründeten Kommentars zum ABGB.

Julia Schiestl

Mag. Julia Schiestl ist Projektmitarbeiterin am Institut für Zivilrecht der Johannes Kepler Universität Linz. Zuvor war sie Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht und am Institut für Völkerrecht, Luftfahrtrecht und Internationale Beziehungen. Sie lehrt und forscht in den Bereichen des Zivil- und Europarechts.