Im Sinne der Wichtigkeit der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts im internationalen Vergleich und die Zielsetzung der Stärkung des Kapitalmarktes ergibt sich ein Handlungsbedarf im Hinblick auf Maßnahmen, die unter anderem zur weiteren Stärkung der Eigenkapitalbildung dienen.
Derzeit beschäftigen sich Experten mit Möglichkeiten zur Änderung der Auszahlungsbestimmungen für Ergänzungskapital (UT2), da das Abstellen auf den Bilanzgewinn vor Rücklagenbewegung - wie derzeit im BWG - international unüblich ist. Die explizite Ermöglichung der direkten Emission von anrechenbarem Hybridkapital steht beispielsweise in Frankreich kurz vor der gesetzlichen Umsetzung. Im Sinne einer europaweit einheitlichen Berechnungsweise ist die Anpassung der Anrechungsgrenzen für Hybridkapital an die internationale Berechnungsweise zu prüfen. Dies bedeutet konkret, dass sich die 15%-Regelung auf das gesamte Kapital bezieht und nicht wie derzeit - nur im österreichischen Recht vorgegeben - nur 15 % des Kernkapitals ohne Hybridkapital zulässig ist. Die Ermöglichung der Serientilgung bei Partizipationskapital orientiert sich an den neuen Entwicklungen und Anforderungen des Kapitalmarktes.
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