Ein verfassungsrechtliches Feststellungs- und Restitutionsprojekt
Das heutige Gemeindegut entstand im Zusammenhang mit der Bauernbefreiung ("Grundentlastung") und der Schaffung der modernen Ortsgemeinde im Gefolge der bürgerlichen Revolution und Restauration 1848 bis 1862. "Echtes Gemeindegut" steht im Eigentum der Gemeinde und ist mit öffentlich-rechtlichen Nutzungsrechten agrarischer Natur belastet. Seit der Bodenreformgesetzgebung wurde "Gemeindegut" gleich wie eine privatrechtliche Agrargemeinschaft behandelt und reguliert. Der VfGH hob die gesetzliche Grundlage als gleichheitswidrig auf und baute darauf eine Restitutionsrechtsprechung des Eigentums der Gemeinde an Agrargemeinschaften auf. Der Tiroler Landesgesetzgeber setzte diese Rechtsprechung durch eine allgemeine Regelung um, die neue Verfassungsprobleme aufwirft.
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