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Ein Abwicklungsregime für Zentrale Gegenparteien

Roman Bitter / David Choma

Überblick über das durch die VO (EU) 2021/23 eingeführte Abwicklungsregime

Zentrale Gegenparteien ("CCP") nehmen als Marktinfrastruktur für das Clearing von Wertpapier- und Derivatkontrakten eine wichtige Rolle ein. Auf den Erfahrungen der Bankenabwicklungs-RL BRRD (RL [EU] 2014/49) aufbauend, hat der europäische Gesetzgeber Anfang des Jahres 2021 ein vergleichbares Regime mittels VO (VO [EU] 2021/23) für CCPs eingeführt, welches großteils im August 2022 in Kraft treten wird. Die verpflichtende Sanierungs- und Abwicklungsplanung, Frühinterventionsmaßnahmen sowie Abwicklungsinstrumente verleihen den Behörden neue Handlungsmöglichkeiten sowohl präventiv als auch in einer tatsächlichen Krise.1

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/261

20.12.2021
Heft 12/2021
Autor/in
Roman Bitter

Mag. Roman Bitter ist Referent in der Finanzmarktaufsicht im Bereich Wertpapieraufsicht.

David Choma

Mag. David Choma ist Referent in der Finanzmarktaufsicht im Bereich Bankenabwicklung.