Aktuelles / Finanzmarktrecht

Einführung der Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

In Ausführung der vergangenes Jahr beschlossenen B-VG-Nov BGBl I 2012/51 (Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit) sind in der jüngeren Vergangenheit mehrere weitreichende Schritte implementiert worden, die auch das Finanzmarktrecht betreffen.

Mit BGBl I 2013/10, ausgegeben am 11. 1. 2013, wurde das BG über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichts (BundesverwaltungsgerichtsG - BVwGG) kundgemacht. Es regelt insb Sitz, Zusammensetzung und Organisation des Gerichts sowie die Geschäftsführung. Sitz des BVwG ist Wien, Außenstellen sind für Graz, Linz und Innsbruck vorgesehen (§ 1). Als Organe des BVwG werden ua der Präsident, die Vollversammlung, Einzelrichter, Senate, fachkundige Laienrichter, Rechtspfleger und Amtssachverständige eingerichtet (§§ 3-18). Die Geschäftsverteilung wird durch den Geschäftsverteilungsausschuss festgelegt (§ 15).

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/54

04.04.2013
Heft 2/2013
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.