In Ausführung der vergangenes Jahr beschlossenen B-VG-Nov BGBl I 2012/51 (Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit) sind in der jüngeren Vergangenheit mehrere weitreichende Schritte implementiert worden, die auch das Finanzmarktrecht betreffen.
Mit BGBl I 2013/10, ausgegeben am 11. 1. 2013, wurde das BG über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichts (BundesverwaltungsgerichtsG - BVwGG) kundgemacht. Es regelt insb Sitz, Zusammensetzung und Organisation des Gerichts sowie die Geschäftsführung. Sitz des BVwG ist Wien, Außenstellen sind für Graz, Linz und Innsbruck vorgesehen (§ 1). Als Organe des BVwG werden ua der Präsident, die Vollversammlung, Einzelrichter, Senate, fachkundige Laienrichter, Rechtspfleger und Amtssachverständige eingerichtet (§§ 3-18). Die Geschäftsverteilung wird durch den Geschäftsverteilungsausschuss festgelegt (§ 15).Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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