Am 30. 9. 2015 hat die Europäische Kommission eine Verordnung zur Vereinheitlichung des Regelwerks für Forderungsverbriefungen und zur Schaffung eines "Gütesiegels" für einfache, transparente, standardisierte und daher besonders anlegerfreundliche Transaktionen vorgeschlagen.1 Der Beitrag behandelt die Kerninhalte des VO-Vorschlags, insb Risikoselbstbehalt, Sorgfalts- und Transparenzpflichten bei Verbriefungstransaktionen. Weiters wird der VO-Vorschlag im kritischen Vergleich mit bereits bestehenden Normen des europäischen Finanzmarktrechts auf seinen tatsächlichen Neuerungsgehalt untersucht.
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