Die neue Pauschalreise-RL enthält zum Teil schwer verständliche und sehr auslegungsbedürftige Regelungen, die sich auch in der österreichischen Umsetzung im PRG widerspiegeln. Dieser Beitrag will ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf einige Auslegungsprobleme hinweisen, die bei der schadenersatzrechtlichen Haftung des Reiseveranstalters für Vertragswidrigkeiten bestehen und letztlich nur durch den EuGH geklärt werden können.
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