In der jüngeren Vergangenheit haben Fälle für Aufsehen gesorgt, in denen explizit als "mündelsicher" beworbene Anlageformen teils erhebliche Verluste mit sich gebracht haben. Im Lichte dessen soll im vorliegenden Beitrag untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen Immobilien-Investmentfonds zur Veranlagung von Mündelgeld geeignet sind und damit als "mündelsicher" beworben werden dürfen.
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RA Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard) ist Partner bei der auf Kapitalmarktrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH und vertritt ausschließlich Anbieter von Finanzdienstleistungen. Er ist ua Co-Herausgeber und Co-Autor eines Kommentars zum WAG 2007.
Priv.-Doz. Dr. Philipp Klausberger lehrt Römisches Privatrecht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und Romanistische Fundamente Europäischer Privatrechte an der Universität Wien. Seine Forschungsschwerpunkte aus dem Bereich des geltenden Rechts liegen im Sachen- und Schuldrecht; sie umfassen insbesondere das Bank- und Kapitalmarktrecht, das Verbraucherrecht sowie das Bereicherungsrecht.