Besprechung der OGH-E 17 Ob 5/19p
In einer jüngst ergangenen E (2. 5. 2019, 17 Ob 5/19p)1 hat sich der OGH zum ersten Mal mit der Frage der Einlagenrückgewähr beim Cash Pooling beschäftigt. Obwohl dem vom OGH zu entscheidenden Fall ein fiktives Cash Pooling zugrunde lag, bei dem zwischen den am Cash Pool beteiligten Gesellschaften kein tatsächlicher Liquiditätstransfer stattfindet, äußerte sich der OGH allgemein zur Zulässigkeit des Cash Pooling aus kapitalerhaltungsrechtlicher Sicht. Der folgende Beitrag widmet sich dieser E und beleuchtet deren Bedeutung für die Praxis.
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