Abhandlungen

Einschränkung des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes im Rahmen der sukzessiven Zuständigkeit bei Festsetzung der EnteignungsentschädigungBemerkungen zu VwGH 20. 6. 2001, 99/06/0200 und 11. 7. 2001, 2001/03/0089

Bernd-Roland Killmann

In vielen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen wird das Verfahren zur Festsetzung der bei einer Enteignung gebührenden Entschädigung im Rahmen der "sukzessiven Zuständigkeit" abgewickelt. Das Wesen dieser, als "kunstvoll-künstlichen Ausführung des Trennungsgrundsatzes"1) bezeichneten, Verfahrensart liegt darin, dass über die Enteignungsentschädigung zuerst von der zuständigen Verwaltungsbehörde und danach von einem Gericht in einem neuen Verfahren auf Antrag der Parteien entschieden wird.

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Artikel-Nr.
ZfV 2002/1694

03.01.2003
Heft 6/2002
Autor/in
Bernd-Roland Killmann

Dr. Bernd-Roland Killmann, M.B.L.-HSG