Immer wieder taucht in Zusammenhang mit der Beantragung und Erlassung einstweiliger Verfügungen das Thema Kausalgerichtsbarkeit auf. So klar die Rechtslage auf den ersten Blick scheint und Lehre und Rsp dazu entsprechend rar sind, kommt es in praxi doch immer wieder zu Fehlern.
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MMag. Sebastian Pribas studierte Rechtswissenschaften und Wirtschaftsrecht und ist als Senior Associate in Liechtenstein tätig.
https://orcid.org/0000-0001-7463-4645
Publikationen:
Zur Verwendung der „Ministerreserve“ gemäß § 12 Abs 5
UG – eine kritische Betrachtung einer Erwiderung, N@HZ 2016, 51; Die
Evidenz der Mitglieder der (Österreichischen) Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft als Grundlage für unerbetene Nachrichten durch wahlwerbende
Gruppen – Teil I, N@HZ 2016, 144; Teil II, N@HZ 2017, 15;
Einreichung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten in elektronischer Form,
zfhr 2019, 72; Verbindung von Verfahren, Zak 2019,
268; Bekämpfung der Stellung des Privatbeteiligten, JSt 2019, 409; Der einheitliche „Europäische
Wirtschaftsraum“ (EWR) – Die Sonderbeziehung EG/EU – EFTA bis zum „Brexit“,
in Dauses/Ludwigs (Hrsg), Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts (51. Erg-Lfg)
1–134 (gemeinsam mit W. Hummer); Kombination von
Konventionalstrafen und Schadenersatzansprüchen nach Beendigung des
Arbeitsvertrags, ARD 6742/3/2021; „um und auf“ als Um und Auf in
juristischen Texten, ÖJZ 2021, 544; Dies Bildnis ist bezaubernd schön, ÖJZ
2021, 859; Juristen und Bandwürmer, ÖJZ 2021, 960; Relevanz von Dringlichkeit
und Konkretisierung bei der Erlassung einstweiliger Verfügungen, ecolex 2021,
1103; Wenn der Schein trügt, ÖJZ 2022, 204; Allgemeine und besondere Universitätsreife im Wandel der Zeit, zfhr 2022, 62.