Thema

Einwilligung in bzw Ablehnung von medizinischen Behandlungen unter besonderer Berücksichtigung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mag. Dr. Philipp Entleitner, MBL

Der Bereich der medizinischen Behandlungen tangiert sowohl Vorsorgevollmachten als auch Patientenverfügungen. Im folgenden Beitrag wird auf die Einwilligung in bzw die Ablehnung von medizinischen Behandlungen im Detail eingegangen, wobei insb die Rolle von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beleuchtet wird.

Nach der Legaldefinition in § 24 Abs 2 ABGB ist entscheidungsfähig, wer die Bedeutung und die Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang verstehen, seinen Willen danach bestimmen und sich entsprechend verhalten kann, wobei das Vorliegen der Entscheidungsfähigkeit bei Volljährigen im Zweifel vermutet wird. Somit verlangt § 24 Abs 2 ABGB drei Voraussetzungen für die wirksame Einwilligung in eine medizinische Behandlung:

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Artikel-Nr.
Zak 2020/655

02.12.2020
Heft 19/2020
Autor/in
Philipp Entleitner

Mag. Dr. Philipp Entleitner, MBL, ist Notarsubstitut. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor allem im Erbrecht samt Verlassenschaftsverfahren, Vertragsrecht, Immobilienrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Umgründungen sowie Personenvorsorge. Er hält Vorträge und ist Autor zahlreicher Fachpublikationen in diesen Rechtsgebieten sowie der Monografie „Freiberufler im Spannungsfeld zwischen Verschwiegenheits- und Mitteilungspflicht“ (erschienen im Manz Verlag 2016).