Der Bereich der medizinischen Behandlungen tangiert sowohl Vorsorgevollmachten als auch Patientenverfügungen. Im folgenden Beitrag wird auf die Einwilligung in bzw die Ablehnung von medizinischen Behandlungen im Detail eingegangen, wobei insb die Rolle von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beleuchtet wird.
Nach der Legaldefinition in § 24 Abs 2 ABGB ist entscheidungsfähig, wer die Bedeutung und die Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang verstehen, seinen Willen danach bestimmen und sich entsprechend verhalten kann, wobei das Vorliegen der Entscheidungsfähigkeit bei Volljährigen im Zweifel vermutet wird. Somit verlangt § 24 Abs 2 ABGB drei Voraussetzungen für die wirksame Einwilligung in eine medizinische Behandlung:
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