Aktuelles Gemeinschaftsrecht

Empfehlung der Kommission zur Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften

Dr. Nicolas Raschauer / Wirtschaftsuniversität Wien

Vorauszuschicken ist, dass durch die RL 2006/43/EG (ABl 2006 L 157/87 idF der RL 2008/30/EG, ABl 2008 L 81/53) eine Mindestharmonisierung der Anforderungen an die Abschlussprüfung auf den nationalen Kapitalmärkten geschaffen werden sollte. Gem Artikel 31 der RL ist die Kommission verpflichtet, einen Bericht über die Auswirkungen der derzeitigen nationalen Umsetzungsregelungen für Abschlussprüfungen auf den europäischen Kapitalmarkt und auf die Versicherungsbedingungen für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften und, wenn sie es für angemessen, hält, Empfehlungen vorzulegen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2008/95

07.08.2008
Heft 4/2008
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.