Bereits am 15. 9. 2017 hatte die Kommission die DelVO (EU) 2017/2361 über "das endgültige System der Beiträge zu den Verwaltungsausgaben des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung" (SRB) beschlossen. Die DelVO wurde nunmehr am 19. 12. 2017 in den verschiedenen Sprachfassungen im ABl veröffentlicht.1 Die DelVO beruht auf der VO (EU) 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 7. 2014 "zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds..." ("SRM-VO"), insb auf deren Art 65 Abs 5.
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