Dieser Beitrag untersucht die zentralen Neuerungen im institutionellen und materiellen Bankenaufsichtsrecht in der EU.
Die Corona-Krise stellt den Bankensektor aktuell vor große Herausforderungen und hat einen außerordentlichen Reformschub des europäischen Bankenaufsichtsrechts bewirkt. Hierdurch treten die in den letzten Monaten verwirklichten Neuerungen im Bankenaufsichtsrecht beinahe in den Hintergrund. Dabei wurde Ende 2019 die erste Reform des ESFS seit seiner Errichtung nach der Finanzkrise abgeschlossen und der Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen angepasst. Auch die voranschreitende Vollendung der Kapitalmarktunion hat für den Bankensektor zentrale Neuerungen insb im Bereich der Kreditvergabe mit sich gebracht. Neben diesen legislativen Entwicklungen haben die Unionsgerichte va die Bankenunion näher konturiert und gestärkt. Nicht zuletzt diese Maßnahmen sorgen für einen stabilen und krisenfesten Bankensektor, der nunmehr seinen ersten realen Stresstest seit der Finanzkrise bestehen muss.1 Umso wichtiger ist es daher, die - zum Teil noch immer von den Erfahrungen der Finanzkrise getriebenen - Reformvorhaben der letzten Jahre nicht aus den Augen zu verlieren und zum Abschluss zu bringen. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichsten Entwicklungen des institutionellen Aufsichtsrechts, einschließlich der Bankenunion, und zentrale materiell-rechtliche Neuerungen seit Mitte 2019.2
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