Aktuelles / Unternehmensrecht

Entwurf eines Namensaktien-Umstellungsgesetzes

Bearbeiter: PD Dr. Alexander Schopper

Das Bundesministerium für Justiz sendete Anfang Dezember einen Entwurf für ein Namensaktien-Umstellungsgesetz (NamUG) aus. Nach dem Gesetzesentwurf soll die bisher für alle Aktiengesellschaften geltende Wahlfreiheit zwischen Inhaber- und Namensaktien weitgehend aufgegeben werden. Für alle nicht börsenotierten Aktiengesellschaften sieht der Entwurf Namensaktien als Standardinstrument vor. Auf Inhaber dürfen Aktien künftig nur mehr lauten, wenn die Gesellschaft bereits börsenotiert ist oder wenn die Aktien nach der Satzung zum Handel an einer Börse iSd § 3 AktG (in der geltenden Fassung) vorgesehen sind.

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/22

08.02.2011
Heft 1/2011
Autor/in
Alexander Schopper

Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper ist Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Steuerrecht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und M & A.