Aktuelles / Finanzmarktrecht

Entwurf zum Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG)

Bearbeiter: RA Dr. Thomas Ruhm, LL.M

Obwohl Zinsen auf einem Tiefstand sind, ist es für KMU’s und Start-ups schwierig, auf klassische Finanzierungsformen wie den Bankkredit zurückgreifen zu können, sodass als Ergänzung oder Ersatz zu klassischen Finanzierungsinstrumentarien zunehmend alternative Finanzierungsformen an Bedeutung gewinnen.

Dazu zählt seit einiger Zeit das Crowdfunding, wobei sich die diesbezüglichen legistischen Bestimmungen bisher in unterschiedlichen Gesetzen befinden, was zu rechtlichen Unsicherheiten und Abgrenzungsschwierigkeiten führt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/156

17.06.2015
Heft 6/2015