Thema

ErbRÄG 2015 - Das neue Pflichtteilsrecht

Dr. Martina Eliskases

Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 soll das zu einem guten Teil noch aus der Urfassung des ABGB bestehende Erbrecht modernisieren, wobei einer der Schwerpunkte auf der Novellierung des Pflichtteilsrechts liegt. Trotz Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Pflichtteilsrechts hat sich der Gesetzgeber für den Weiterbestand entschieden.1 Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die geänderten Normen.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/659

11.10.2016
Heft 18/2016
Autor/in
Martina Eliskases

Dr. Martina Eliskases ist Rechtsanwältin und Universitätslektorin der Johannes-Kepler-Universität Linz.

Publikationen:
Kreditsicherung durch Superädifikate (2005; Dissertation); Publikationen im Bereich des Bankenrechts; Kommentierung des Miteigentums in Lukas/Rummel4 sowie des Zurückbehaltungsrechts in Klang3.