In aller Kürze

Erfolgsprinzip beim Prozesskostenersatz

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In der Rs 4 R 15/22w wies das OLG Innsbruck darauf hin, dass das Erfolgsprinzip beim Prozesskostenersatz nicht bei der Klagseinbringung, sondern am Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung anknüpft. Auch wenn eine Werklohnklage nur deshalb erfolgreich ist, weil die Fälligkeit des Werklohns durch Mängelbehebung während des erstinstanzlichen Verfahrens eingetreten ist, sei kostenrechtlich vom Obsiegen des Klägers auszugehen. Um das Kostenprivileg des § 45 ZPO in Anspruch nehmen zu können, hätte die Beklagte das Klagebegehren bei erster sich bietender Gelegenheit nach Mängelbehebung anerkennen und erfüllen müssen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2022/302

10.06.2022
Heft 9/2022