Der Vorgänger von ESMA, CESR, hatte von Dezember 2009 an europaweit untersucht, wie nationale Aufsichtsbehörden in Krisensituationen agieren und welche Kompetenzen den Aufsehern zwecks Krisenbewältigung eingeräumt sind. Die Ergebnisse der Studie sind vor Kurzem von ESMA veröffentlicht worden.1 Ergebnis der Überprüfung ist, dass die nationalen Aufsichtsbehörden keineswegs koordiniert und auf gemeinsamer rechtlicher Basis agieren können. Die nationalen Kompetenzen im Bereich der Wertpapieraufsicht sind hinsichtlich Art und Umfang der eingeräumten Kompetenzen heterogen. Zudem bestehen keine eingehenden Erfahrungen im Krisenmanagement und beschränken sich zumeist auf die Regulierung von "Leerverkäufen". Deshalb beabsichtigt ESMA, die Koordinierung der nationalen Behörden in Krisenzeiten zu verbessern und Vorschläge für die Verbesserung der europäischen Rechtslage zu erstatten.
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