Ein Drittel des Eigenmittelerfordernisses von Versicherungsunternehmen bildet der Garantiefonds. § 73 f Abs 2 und 3 VAG legen für die verschiedenen Sparten unterschiedliche Mindestbeträge fest. Da die Erhöhungen des Europäischen Verbraucherpreisindex seit der letzten Anpassung1 nun die 5 %-Schwelle überschritten haben, werden die Mindestbeträge für Garantiefonds ab 1. 1. 2013 auf folgende Beträge angehoben2:
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Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.