In aller Kürze

Erhöhung der Gerichtsgebühren

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Aufgrund der Valorisierungsregel des § 31a GGG kommt es mit 1. 8. 2017 zu einer indexbedingten Erhöhung der Gerichtsgebühren um ca 5 %. Die neuen Gebührenbeträge, die in der kürzlich kundgemachten V BGBl II 2017/152 angeführt sind, gelten für Schriften und Amtshandlungen, bezüglich derer der Gebührenanspruch nach dem 31. 7. 2017 entsteht.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/350

27.06.2017
Heft 11/2017