Aufgrund der Valorisierungsregel des § 31a GGG kam es mit 1. 5. 2021 zu einer indexbedingten Erhöhung der Gerichtsgebühren um ca 7 %. Die neuen Gebührenbeträge, die in der V BGBl II 2021/160 angeführt sind, gelten für Schriften und Amtshandlungen, für die der Gebührenanspruch nach dem 31. 4. 2021 entsteht.
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