In aller Kürze

Erhöhung der Gerichtsgebühren

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Aufgrund der Valorisierungsregel des § 31a GGG wurden die Gerichtsgebühren mit 1. 4. 2025 um ca 23 % erhöht (BGBl II 2025/51).

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Artikel-Nr.
Zak 2025/193

29.04.2025
Heft 7/2025