Aktuelles

Erneute Änderung der EBA-Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigt Krypto-Dienstleistungen

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Weniger als ein Jahr nach der letzten Änderung, zuletzt unter Bezugnahme auf die besonderen Situationen im Hinblick auf gemeinnützige Organisationen,1 hat die EBA im Jänner 2024 erneut die Leitlinien EBA/GL/2021/02 nach Art 17 und Art 18 Abs 4 RL (EU) 2015/849 (4. GW-RL) über Sorgfaltspflichten und die Faktoren, die Kredit- und Finanzinstitute bei der Bewertung des mit einzelnen Geschäftsbeziehungen und gelegentlichen Transaktionen ver-

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/179

02.09.2024
Heft 8/2024