Anmerkungen zur Entscheidung 8 Ob 161/08x = Zak 2009/392, 256
Nach 8 Ob 161/08x soll die Zustimmung des Vorkaufsberechtigten zu einer Vertragsklausel, die ihn verpflichtet, die vom Erstkäufer aufgewendeten Vertragserrichtungskosten diesem unmittelbar zu ersetzen, jedenfalls dann nicht als unzulässig zu beurteilen sein, wenn sie die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht unbillig erschwert; eine Erschwerung sei dann nicht anzunehmen, wenn - wie hier - der Vorkaufsberechtigte keinen neuen Vertrag errichtet, sondern den vom Erstkäufer beauftragten Originalvertrag verwendet habe.
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Artikel-Nr.
Zak 2009/378
21.07.2009
Heft 13/2009
Autor/in

Foto: Hamm Linz
Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler lehrt und forscht im Zivil-, Versicherungs- und Europarecht an der Universität Linz. Umfangreiche Publikations-, Seminar- und Gutachtertätigkeit. Hrsg Lehrbuchreihe „Zivilrecht I – VIII“ (2022); Kommentierung der §§ 859–901 in Schwimann/Kodek (2021); zuletzt auch zahlreiche Publikationen zum Abgasskandal zB Schadensberechnung im Lichte der jüngeren Judikatur, Zak 2025/5; Schadensberechnung im Abgasskandal: Mindestschaden 5 % - Maximalschaden 15 %, VbR 2023, 200; KEIN Benützungsentgelt bei bloßer Preisminderung und „kleinem Schadenersatz“ VbR 2022, 120; Keine Rechtsschutzdeckung bei Direktklagen im Abgasskandal? VbR 2022, 13 ff; 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegenüber der VW-AG? ÖJZ 2021, 5; Irrtum, List, Gewährleistung und Schadenersatz, ZVR 2020, 320.