Thema

Ersatz des vollen Unterhalts bei „wrongful birth“!

Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn

Zu OGH 5 Ob 165/05h = Zak 2006/365

Die E bejaht Schadenersatz bei „wrongful birth“ eines behinderten Kindes. Mutter oder Vater wollen vom Arzt Ersatz für den Unterhaltsaufwand, weil sie bei rechtmäßigem Verhalten des Beklagten kein Kind und damit keinen Aufwand hätten. Der OGH bejaht nun - über SZ 72/91 hinaus - nicht nur den Ersatz des behinderungsbedingten Mehraufwandes, sondern auch den des Basisunterhaltes.

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Artikel-Nr.
Zak 2006/350

20.06.2006
Heft 11/2006
Autor/in
Robert Rebhahn

Dr. Robert Rebhahn ist Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien.

Publikationen:

Kommentierung des Werkvertrages in Schwimann, ABGB3 (2005); und der §§ 1151 ff ABGB im Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht.