ZFR kontrovers

Ersatzpflicht von Banken für Bankomatgebühren Dritter gerechtfertigt? - PRO

Bearbeiter: Dr. Johann Kriegner

Österreicher beheben gern Geld am Bankomaten: Nach einer Umfrage nutzen 94 % der Österreicher regelmäßig Bankomaten. Für diese Dienste zahlen die Konsumenten bereits in Form der Kontoführungs- und der Bankomatkartengebühr. Vermehrt bieten solche Dienste auch sogenannte Drittanbieter an, vorzüglich in stark frequentierten (zB Einkaufszentren), teilweise aber auch in dünn besiedelten Gebieten. Manche Drittanbieter verlangen für eine Behebung an ihren Geräten rd 2 €. Hebt man einmal wöchentlich bei einem solchen gebührenpflichtigen Bankomat ab, führt das am Jahresende zu Kosten iHv etwa 104 €. Zum Vergleich: Die durchschnittlichen Kontoführungsgebühren betragen rd 110 €/Jahr. Somit würde sich durch die Einführung von extra zu zahlenden Behebungsgebühren die Belastung für Bankkunden fast verdoppeln. Eine flächendeckende Bankomatgebühr macht nicht nur für jeden Einzelnen, sondern auch in Summe viel aus: Bei 150 Mio Bankomatbehebungen jährlich (Quelle: OeNB) bedeutet eine Extragebühr von 2 €/Behebung Mehrkosten von 300 Mio € jährlich für Österreichs Kontoinhaber.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/24

27.02.2018
Heft 2/2018