Überlegungen zum burgenländischen Landesrecht
Die baubehördliche Bewilligung des Bürgermeisters von Eberau für die Errichtung eines Erstaufnahmezentrums für Asylwerber provozierte - wie allgemein bekannt - scharfe politische Reaktionen. Wie üblich wurde die Auseinandersetzung aber auch auf rechtlicher Ebene geführt. Seitens der Gegner des Projekts wurde ua geltend gemacht, es hätte die Landesumweltanwaltschaft als Formalpartei ins Verfahren einbezogen werden müssen. Die Gemeindeaufsichtsbehörde hat dieses Argument für die Begründung der von ihr verfügten Aufhebung des Bescheides des Eberauer Bürgermeisters aufgegriffen. Dazu soll hier rechtsdogmatisch Stellung genommen werden.
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