Abhandlungen

Erstaufnahmezentrum, Gemeindeaufsicht und Landesumweltanwaltschaft )

Thomas Riesz / Michael Schilchegger / Nicolas Raschauer

Überlegungen zum burgenländischen Landesrecht

Die baubehördliche Bewilligung des Bürgermeisters von Eberau für die Errichtung eines Erstaufnahmezentrums für Asylwerber provozierte - wie allgemein bekannt - scharfe politische Reaktionen. Wie üblich wurde die Auseinandersetzung aber auch auf rechtlicher Ebene geführt. Seitens der Gegner des Projekts wurde ua geltend gemacht, es hätte die Landesumweltanwaltschaft als Formalpartei ins Verfahren einbezogen werden müssen. Die Gemeindeaufsichtsbehörde hat dieses Argument für die Begründung der von ihr verfügten Aufhebung des Bescheides des Eberauer Bürgermeisters aufgegriffen. Dazu soll hier rechtsdogmatisch Stellung genommen werden.

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Artikel-Nr.
ZfV 2010/970

03.09.2010
Heft 4/2010
Autor/in
Thomas Riesz

Mag. Thomas Riesz ist Universitätsassistent am Institut für Staatsrecht und politische Wissenschaften, Abteilung öffentliches Unternehmensrecht an der Universität Linz. Zuletzt Beitrag Wirtschaftsaufsichts- und Regulierungsrecht in B. Raschauer Wirtschaftsrecht³ 2010 gemeinsam mit N. Raschauer. Weitere Publikationen im öffentlichen Wirtschaftsrecht.

Michael Schilchegger
Michael Schilchegger
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.