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Erweiterung der Wahlrechte für Anwartschaftsberechtigte durch Lebensphasenmodell und Sicherheits-VRG

Mag. Michael Slezak, LL.B.

Das Betriebspensionsrecht erfährt durch die am 1. 1. 20132 in Kraft tretende Novelle (BGBl I 2012/54) umfangreiche Änderungen.3 Der Gesetzgeber wollte nach eigenen Angaben eine Optimierung des Pensionskassensystems erreichen, um dieses für die Zukunft attraktiver zu machen. Zu diesem Zweck wurde im Pensionskassengesetz (PKG) die Möglichkeit eines Lebensphasenmodells verankert sowie eine Sicherheits-VRG geschaffen, beides in Verbindung mit individuellen Wechsel- bzw Wahlrechten der Berechtigten. Dieser Beitrag beleuchtet Voraussetzungen und Funktionsweise dieser Änderungen sowie Unklarheiten im Gesetz.

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/150

23.11.2012
Heft 6/2012
Autor/in
Michael Slezak

Dr. Michael Slezak, LL.B. war Projektmitarbeiter am Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Johannes Kepler Universität Linz und ist derzeit Rechtspraktikant am Landesgericht Linz. Daneben ist er Autor einiger Publikationen, insb zum Gesellschafts- und Arbeitsrecht.

Publikationen (Auswahl):

Kommentierung der §§ 1175-1216 ABGB in Schwimann/Kodek (Hrsg), ABGB V4 (erscheint ca im November 2014, gemeinsam mit Jabornegg und Resch); Koppelungsklauseln in Vorstandsverträgen (2014); GesbR Praxiskommentar (2012, gemeinsam mit Jabornegg und Resch); Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung und Sozial- und Weiterbildungsfonds nach der AÜG-Novelle 2012, in Resch, Neuerungen bei der Arbeitskräfteüberlassung (2014) 145; Änderungen im BMSVG durch das Pensionsfonds-Überleitungsgesetz, ZFR 2013/64, 122.