Die FMA hat am 3. 4. 2020 eine positive Compliance-Erklärung zu den ESMA-Leitlinien über Stresstestszenarios nach der GeldmarktfondsVO, DD/MM/2020, ESMA34-49-172, abgegeben.1
Nach Art 28 Abs 1 GeldmarktfondsVO2 müssen Geldmarktfonds iSd VO3 bzw deren Verwalter solide Stresstestverfahren einrichten, mit denen mögliche Ereignisse oder künftige Veränderungen bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit möglicherweise nachteiligen Auswirkungen auf den Geldmarktfonds ermittelt werden. Zu diesem Zweck sind regelmäßige Stresstests für verschiedene mögliche Szenarien durchzuführen, wobei deren Referenzparameter mindestens die in Art 28 Abs 1 lit a-lit f GeldmarktfondsVO genannten Faktoren umfassen müssen. Nach Art 28 Abs 2 GeldmarktfondsVO muss bei Constant Net Asset Value (CNAV)-Geldmarktfonds für öffentliche Schuldtitel4 und Low Volatility Net Asset Value (LVNAV)-Geldmarktfonds5 zusätzlich zu den Stresstestkriterien gem Art 28 Abs 1 die Differenz zwischen dem konstanten NAV pro Anteil und dem NAV pro Anteil in verschiedenen Szenarien geschätzt werden. Zur Festlegung gemeinsamer Referenz-
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