Im Mai 2022 hat die ESMA erneut1 ihre Leitlinien für Stresstestszenarien nach der Geldmarktfondsverordnung abgeändert.2 Die FMA hat sich auch zu dieser geänderten Version - wie bereits zu den Vorversionen - kurz danach "compliant" erklärt. Die Leitlinien gelten in Bezug auf Art 28 Geldmarktfondsverordnung (VO [EU] 2017/1131 vom 14. 6. 2017 über Geldmarktfonds) und legen gemeinsame Referenzparameter für die Stresstestszenarien fest, welche in die von Geldmarktfonds oder Verwaltern von Geldmarktfonds gem Art 28 Geldmarktfondsverordnung durchgeführten Stresstests einbezogen werden sollen. Zweck der Leitlinien ist es, eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung der Bestimmungen des Art 28 Geldmarktfondsverordnung zu gewährleisten. Insb werden mit den Leitlinien, wie in Art 28 Abs 7 Geldmarktfondsverordnung vorgesehen, gemeinsame Referenzparameter für die den Stresstests zugrunde liegenden Szenarien unter Berücksichtigung von in Art 28 Abs 1 Geldmarktfondsverordnung genannten Faktoren festgelegt (vgl Rz 3 und 4 der Leitlinien).
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