Eine Besprechung der Entscheidung EuGH C-562/20
Der EuGH hatte sich in seinem Urteil vom 17. 11. 2022 zur Rs C-562/20 (SIA "Rodl & Partner"/Valsts ieņēmumu dienests)1 mit unterschiedlichen Auslegungsfragen in Bezug auf (verstärkte) Sorgfaltspflichten nach der 4. GW-RL2 zu befassen. Das Verfahren bot dem EuGH Gelegenheit, die Tragweite mehrerer wesentlicher Aspekte des europäischen Systems zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GWTF) zu klären, das auf dem risikobasierten Ansatz beruht. Der EuGH traf insb Aussagen zum Ermessensspielraum, den die 4. GW-RL den Mitgliedstaaten (MS) in diesem Bereich einräumt. Ebenso befasste sich der EuGH mit dem Umfang der Pflichten bei der Bewertung des Kundenrisikos und der angemessenen Anwendung von Sorgfaltspflichten.3
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