Der EuGH hat sich mit E vom 15. 7. 2021 in der Rs C-911/19 mit verschiedenen Aspekten der EBA-Leitlinien für Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft vom 22. 3. 20161 befasst. Einerseits äußert sich der EuGH zu deren Rechtsqualität und den Rechtsschutzmöglichkeiten. Andererseits bestätigt der EuGH die Rechtsgültigkeit der POG-Leitlinien. Anlassfall des Vorabentscheidungsverfahrens war ein Rechtsstreit zwischen der Fédération bancaire française (Französischer Bankenverband, in der Folge "FBF") und der Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (Aufsichts- und Abwicklungsbehörde, in der Folge "ACPR") wegen einer Bekanntmachung ("Compliance-Erklärung") der ACPR, sich an die POG-Leitlinien zu halten, und der damit verbundenen Klarstellung, dass die POG-Leitlinien auf die ihrer Kontrolle unterstellten Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld Institute anwendbar sind.2 Das Urteil ist insofern wegweisend, als sich der EuGH darin erstmals mit einer Anfechtung von EBA-Leitlinien durch die Finanzindustrie auseinanderzusetzen hatte.3
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