Am 10. 1. 2015 tritt die EuGVVO 2012 (VO 1215/2012; auch "Brüssel Ia-VO") in Kraft, die zahlreiche Änderungen gegenüber der EuGVVO 2000 (VO [EG] 44/2001) bringt. Der vorliegende Beitrag bietet einen ersten Überblick über die Neuregelung der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen, die grundlegend neu gestaltet wurde.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.