Thema

EuGVVO neu

Mag. Dr. Thomas Garber / Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr

Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Zuständigkeit, der Rechtshängigkeit sowie des einstweiligen Rechtsschutzes

Nach rund zweijähriger Beratung wurde der von der Kommission am 14. 12. 2010 vorgelegte Vorschlag zur Änderung der EuGVVO vom Europäischen Parlament und vom Rat - in geänderter Form - angenommen und als VO (EU) Nr 1215/2012 im ABl 2012 L 351/1 kundgemacht. Die revidierte Fassung der EuGVVO (im Folgenden: revEuGVVO) gilt nach ihrem Art 81 grundsätzlich seit dem 10. 1. 2015 (zu den Ausnahmen siehe Art 81 Abs 2 sowie hinsichtlich der Normen über die Anerkennung und Vollstreckung Art 66 Abs 2) in allen EU-Mitgliedstaaten einschließlich Dänemark,1 Irland und dem Vereinigten Königreich. Die VO wurde noch vor deren Anwendbarkeit durch die VO (EU) Nr 542/2014 (ABl 2014 L 163/1) geändert, die neuerliche Revision war aufgrund des Einheitlichen Patentgerichts und des Benelux-Gerichtshofs erforderlich.2

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Artikel-Nr.
Zak 2015/45

30.01.2015
Heft 2/2015
Autor/in
Thomas Garber

Mag. Dr. Thomas Garber ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im österreichischen, europäischen und internationalen Zivilverfahrensrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.

Matthias Neumayr

Dr. Matthias Neumayr ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht der JKU Linz (Abteilung Privatrechtsentwicklung und Rechtsschutz). Er ist ua Mitherausgeber des ABGB-Taschenkommentars, des Praxiskommentars „Internationales Zivilverfahrensrecht“ und der Zeitschrift „Zivilrecht aktuell“.