Aktuelles / Unionsrecht

Europäische Einigungen zu Bankenabwicklung und Einlagensicherung

Bearbeiterin: Mag. Barbara Reisenhofer, Bakk

Die erste Säule der Bankenunion - die gemeinsame Bankenaufsicht - wird im November 2014 Realität. Nach den Einigungen im Europäischen Rat und Parlament im Dezember 2013 rückt auch eine rechtliche Verankerung der zweiten und dritten Säule - der gemeinsamen Bankenabwicklung und der einheitlichen Einlagensicherung - in greifbare Nähe. Wesentlichstes Regelwerk in diesem Zusammenhang ist die Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD), die harmonisierte Regelungen zum Umgang mit Problembanken vorsieht. Die BRRD gibt zum einen Maßnahmen vor, die die Wahrscheinlichkeit einer Bankeninsolvenz reduzieren, zum anderen schafft sie ein besonderes Insolvenzrecht für Banken, mit dem es möglich sein soll, auch systemrelevante Banken zu reorganisieren oder zu liquidieren, ohne dafür Steuergelder zu verwenden. Zu den präventiven Elementen zählt die Verpflichtung der Banken, in Sanierungsplänen darzulegen, mit welchen Maßnahmen sie sich selbst aus einer finanziellen Schieflage befreien können. Des Weiteren erhalten die Aufsichtsbehörden mit der Frühintervention zusätzliche Handlungsoptionen, wenn sich eine Krise bei einer Bank abzuzeichnen beginnt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/59

10.04.2014
Heft 2/2014
Autor/in
Barbara Reisenhofer

Mag. Barbara Reisenhofer war seit 2008 Assistentin am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien. Seit April 2012 ist sie als Konzipientin bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati tätig.

Publikationen (Auszug):

Die Auftraggeberhaftung gem §§ 67a ff ASVG im Konkurs des Subunternehmers, ZIK 2008/248, 150; Konkursanfechtung eines exekutiven Gehaltspfandrechts, ZIK 2009/8, 7; Konkursanfechtung eines gegenseitigen Veräußerungs- und Belastungsverbots, ZIK 2009/227, 146; Die Bestimmungen zur Auflösung von Verträgen nach dem IRÄG 2010, Zak 2010/500, 287; Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010, JAP 2010/2011/6 und JAP 2010/2011/12.