Aktuelles / Unionsrecht

Europäische Kommission erlässt die delegierte Verordnung zur "Liquidity Coverage Ratio" ("LCR")

Bearbeiter: MMag. Dr. Thomas Stern, MBA

Die Liquidity Coverage Ratio ("LCR") erweitert die europäischen Ordnungsnormen zukünftig um eine europaweit harmonisierte Kennzahl zur Messung der Widerstandsfähigkeit von Banken gegen kurzfristige Liquiditätsschocks. Eine erstmalige Geltung der LCR wurde durch die Europäische Kommission nun mit 1. 10. 2015 avisiert.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/264

22.12.2014
Heft 8/2014
Autor/in
Thomas Stern

Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.