Während sich die bisherige EU-Gesetzgebung zum Medien(ordnungs)recht primär auf die Rechtsgrundlagen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit1 konzentriert hat, um Medienpolitik zu machen, hat die Kommission mit ihren jüngsten Initiativen begonnen, verstärkt Art 114 AEUV (also die Binnenmarktkompetenz) für die Medienregulierung heranzuziehen. Der folgende Beitrag versucht, die Rechtsakte Anti-SLAPP-Richtlinie2 und European Media Freedom Act3 zu skizzieren sowie aus österreichischer Medienrechtsperspektive einzuordnen. Dass unabhängige öffentlich-rechtliche Medien in Zeiten von Hate Speech, Fake News und illiberalen Demokratien auch innerhalb der EU gefährdet sind,4 hat der EU-Gesetzgeber rechtzeitig erkannt und darauf reagiert.
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