Aktuelles / Gesellschaftsrecht

Europäisches Gesellschaftsrecht: Erste Vorschläge der Kommission

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

Wie im Aktionsplan "Europäisches Gesellschaftsrecht und Corporate Governance"1 angekündigt, hat die Europäische Kommission am 9. 4. 2014 erste Vorschläge zur Überarbeitung bestehender Richtlinien des Europäischen Gesellschaftsrechts präsentiert:2

Der Vorschlag zielt darauf ab, Mängel bei der Unternehmensführung in Bezug auf börsennotierte Unternehmen und ihre Leitungsorgane, Aktionäre, Finanzintermediäre und Berater für die Stimmrechtsvertretung3 zu beheben. Die Krise hat gezeigt, dass die Aktionäre in der Vergangenheit allzu häufig das Eingehen übermäßiger kurzfristiger Risiken seitens des Managements unterstützt haben und die Unternehmen, in die sie investierten, nicht sorgfältig genug überwacht haben. Zu den Kernpunkten des Vorschlags gehören zum einen höhere Transparenzanforderungen an institutionelle Anleger und Vermögensverwalter hinsichtlich ihrer Anlage- und ihrer Einbeziehungspolitik in Bezug auf die Unternehmen, in die sie investieren, und zum anderen ein Rahmen, der eine leichtere Identifizierung der Aktionäre ermöglicht und es diesen somit erleichtert, ihre Rechte (zB ihre Stimmrechte) auszuüben, insb in Fällen mit grenzüberschreitender Dimension (bei 44 % der Aktionäre handelt es sich um Personen aus anderen Mitgliedstaaten oder aus Drittländern). Von Beratern für die Stimmrechtsvertretung würde mehr Transparenz hinsichtlich der bei der Erstellung ihrer Stimmempfehlungen zugrunde gelegten Methoden und ihres Umgangs mit Interessenkonflikten verlangt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/97

28.05.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.