Stand und Entwicklungstendenzen
Das österreichische Kapitalmarktrecht ist größtenteils europarechtlich präformiert, beruht also auf Richtlinienrecht; einzelne Ausnahmen sind festzustellen, etwa die Geltung des KMG auch für Veranlagungen. Die Summe dieser Richtlinien kann man als europäisches Kapitalmarktrecht bezeichnen. Dabei verstehe ich Kapitalmarktrecht in einem engeren Sinn als Summe jener Regelungen, die den wirtschaftlichen Tatbestand der Versorgung von Unternehmen mit Eigen- oder längerfristigem Fremdkapital normieren1). Kapitalmarktrecht ist Marktrecht, das herkömmlicherweise in drei Regelungsbereiche unterteilt wird: Marktorganisationsrecht, Marktverhaltensrecht, Marktaufsichtsrecht2). Die europäische Rechtsangleichung im Kapitalmarktrecht widmet sich in erster Linie dem Marktverhaltensrecht, dazu kommt einiges an Marktaufsichtsrecht, aber praktisch kein Marktorganisationsrecht3).
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