Die Harmonisierung "Europäischer gedeckter Schuldverschreibungen" gilt als einer der zentralen Bausteine der Kapitalmarktunion. Knapp vor Weihnachten wurde die entsprechende RL (EU) 2019/2162 (im Folgenden "CBD") im ABl veröffentlicht.1
Die Rechtsangleichung im Bereich der gedeckten Schuldverschreibungen bildet eines der zahlreichen Ziele der Kapitalmarktunion.2 Ein transparenter Markt für besicherte Anleihen ist geeignet, die Refinanzierungskosten für Kreditinstitute nachhaltig niedrig und stabil zu halten, um wiederum den Kreditnehmern günstige Refinanzierungsmöglichkeiten, etwa durch Darlehen oder Fazilitäten, zu eröffnen. Der Pfandbriefmarkt kann damit sowohl die Diversifikation der Refinanzierungsquellen3 als auch den Wettbewerb im Binnenmarkt fördern. Die Etablierung von "europäischen gedeckten Schuldverschreibungen" (European Covered Bonds) als eigenständiges regulatorisches Label bezweckt nicht nur die Vergleichbarkeit der unter diesem Titel emittierten und gehandelten Schuldverträge, sondern auch die Belebung oder sogar erstmalige Begründung von Pfandbriefrahmenwerken in Mitgliedstaaten, die bislang über kein solches bzw kein effektiv genutztes verfügen (ErwGr 4 f CBD).4
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