Am 22. 2. 2006 hat CEIOPS, das Level-3-Komitee der europäischen Versicherungs- und Pensionsfondsaufsichtsbehörden, das sog Budapest-Protokoll verabschiedet. Es regelt die Zusammenarbeit der zuständigen Aufsichtsbehörden iZm dem grenzüberschreitenden Verkehr von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und ist auf der Website von CEIOPS, www.ceiops.org, abrufbar (Stand: 10. 8. 2006)1).
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Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.