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Ex-post-Risikoanpassung variabler Vergütung von Risikoträgern in Kreditinstituten

Wolfgang Sindelar

Die EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik, die mit 1. 1. 2017 in Kraft traten und als Auslegungshilfe und Leitfaden für die in der CRD IV enthaltenen Vergütungsregelungen für Mitarbeiter in Kreditinstituten zu verstehen sind, sehen umfangreiche Regelungen zur Ex-post-Risikoanpassung der variablen Vergütungsbestandteile von Risikoträgern in Kreditinstituten vor. Anhand dieser Vorgaben der EBA-Leitlinien sowie der entsprechenden Bestimmungen im BWG, die die in der CRD IV enthaltenen Vergütungsgrundsätze in das nationale Recht implementierten, soll im folgenden Beitrag aufgezeigt werden, wann aus aufsichtsrechtlicher Sicht eine Kürzung bzw ein gänzlicher Entfall variabler Vergütungsbestandteile geboten ist.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/202

26.09.2018
Heft 9/2018
Autor/in
Wolfgang Sindelar

Mag. Dr. Wolfgang Sindelar ist Rechtsanwalt und Senior Counsel der CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH; Vortragender und Autor zahlreicher Publikationen in den Fachgebieten Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt der Vergütung von Führungskräften, sowie Restrukturierungs- und Insolvenzrecht, wo er auch als Insolvenzverwalter und Restrukturierungsbeauftragter tätig ist.