Die EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik, die mit 1. 1. 2017 in Kraft traten und als Auslegungshilfe und Leitfaden für die in der CRD IV enthaltenen Vergütungsregelungen für Mitarbeiter in Kreditinstituten zu verstehen sind, sehen umfangreiche Regelungen zur Ex-post-Risikoanpassung der variablen Vergütungsbestandteile von Risikoträgern in Kreditinstituten vor. Anhand dieser Vorgaben der EBA-Leitlinien sowie der entsprechenden Bestimmungen im BWG, die die in der CRD IV enthaltenen Vergütungsgrundsätze in das nationale Recht implementierten, soll im folgenden Beitrag aufgezeigt werden, wann aus aufsichtsrechtlicher Sicht eine Kürzung bzw ein gänzlicher Entfall variabler Vergütungsbestandteile geboten ist.
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