Gesetzgebung

Existenzminimum 2022

Gem § 759 Abs 5 ASVG idF PensionsanpassungsG 2022 (Stand: im Nationalrat beschlossen) erhöht sich der Ausgleichszulagenrichtsatz mit 1. 1. 2022 auf 1.030,49 €. Im Jahr 2022 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums nach §§ 291a ff EO die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte. Zur Berechnungsweise siehe Zak 2006/734, 431.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/693

17.12.2021
Heft 20/2021